Je früher man sich mit dem Thema Vorsorge beschäftigt, desto leichter fällt das Sparen.
Mit der Altersvorsorge ist das so eine Sache: Als junger Mensch verdrängt man das Thema, in mittleren Jahren ist das Budget wegen der Hypothek oder Kindern in Ausbildung oft arg strapaziert, und hat man die 50 erst einmal überschritten, ist es für einen seriösen Vorsorgeplan bald einmal zu spät. Je früher man sich mit dieser Frage beschäftigt, desto besser. Dies aus zwei Gründen: Der naheliegende ist, dass die jährliche Belastung für den Vermögensaufbau umso geringer ist, je mehr Beitragsjahre noch vor einem liegen. Und zweitens beginnt der Zinseszinseffekt erst bei langem Anlagehorizont richtig zu spielen. Ein Vermögen von 10'000 Franken wächst bei einer durchschnittlichen Verzinsung von 3 Prozent in 40 Jahren auf stattliche 32'600 Franken, in zehn Jahren lediglich noch auf 13'400 Franken. Auch wenn man eine durchschnittliche Teuerung von 1 bis 2 Prozent pro Jahr zugrunde legt, sind die Unterschiede im Vermögenszuwachs noch beträchtlich.
KONSERVATIV KALKULIERENMit dieser Ausgangslage lässt sich einigermassen voraussagen, welche Mittel nach der Pensionierung zur Verfügung stehen - immer vorausgesetzt, das Leben nimmt einen kontinuierlichen Verlauf. Karrieresprünge, längere Zeiten ohne Erwerbsarbeit, eine Scheidung und anderes können diese Kalkulation schnell hinfällig werden lassen.
Auch abgesehen von persönlichen Brüchen im Lebenslauf ist die Prognose-Genauigkeit nicht sehr hoch. Probleme verursachen vor allem die demografischen Entwicklungen und die politischen Schlüsse, die daraus gezogen werden: Die Längerlebigkeit verursacht bei der 2. Säule einen Druck auf den Umwandlungssatz, der auch über die bereits getroffenen Beschlüsse hinaus anhalten dürfte. Und ob die AHV dereinst, wenn sich das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentenbezüger/innen massiv verschlechtert, auf dem jetzigen Stand bleibt, ist ebenfalls nicht vorhersehbar. Kommt hinzu, dass in der Sparphase auch die Teuerung nicht stehen bleibt.
WER BRAUCHT EINE 3. SÄULE?Auch wer mit einer vorzeitigen Pensionierung liebäugelt, kommt um die private Altersvorsorge kaum herum. Dabei kumulieren zwei Faktoren: reduzierte Beitragsdauer einerseits und verlängerte Bezugsdauer andererseits.
1. Säule Die AHV ist die Basis der Altersvorsorge in der Schweiz. Eine volle Ehepaar-Rente beträgt zurzeit CHF 45'360.00, eine Einzelrente CHF 30'240.00. Um auf eine volle Rente zu gelangen, muss man im Jahresdurchschnitt ein Einkommen von CHF 90'720.00 erzielen. Einkommen aus früheren Jahren werden mit einem Aufwertungsfaktor auf den aktuellen Stand gebracht. Hinzu gezählt werden ausserdem Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Eine volle Rente erhält nur, wer die Beiträge lückenlos bezahlt hat (Männer: 44 Beitragsjahre, Frauen 43). Bei Beitragslücken wird die Rente anteilsmässig gekürzt, und zwar lebenslänglich. Deshalb ist es wichtig, solche zu vermeiden oder allenfalls nachträglich zu schliessen. Dies ist während eines Zeitraums vom maximal fünf Jahre möglich. Wer wissen möchte, wie hoch die AHV-Rente voraussichtlich wird, kann eine Rentenvorausberechnung verlangen. Die Formulare dafür sind bei jeder AHV-Ausgleichskasse erhältlich. |
2. Säule Im BVG-Obligatorium sind die Einkommensteile zwischen CHF 22'680.00 und 90'720.00 versichert. Grundsätzlich lassen sich zwei Typen von Kassen unterscheiden: Jene mit Leistungsprimat und jene mit Beitragsprimat. Beim (seltenen) Leistungsprimat werden die Beiträge so festgelegt, dass bei der Pensionierung eine Rente ausbezahlt wird, die zusammen mit einer vollen AHV ein Einkommen ergibt, das gleich hoch ist wie das letzte Erwerbseinkommen (bis CHF 90'720.00 im Obligatorium). Der Vorteil ist, dass das Leistungsprimat in eine garantierte, ausreichende Rente mündet, der Nachteil, dass der Einkauf bei Lohnerhöhungen unter Umständen sehr teuer werden kann. Beim häufigeren Beitragsprimat werden fixe Lohnprozente einbezahlt, und die Höhe der Rente wird durch das angesparte Kapital bestimmt. Zahlreiche Arbeitgeber versichern ihre Angestellten über das gesetzliche Minimum hinaus. Dazu besteht aber keine gesetzliche Verpflichtung, und bei einem Stellenwechsel muss deshalb die Vorsorgesituation genau überprüft werden. Viele Pensionskassen ermöglichen es ihren Mitgliedern auch, fehlende Beitragsjahre einzukaufen. Die maximal mögliche Einkaufssumme ist entweder auf dem Vorsorgeausweis vermerkt oder kann erfragt werden. Ein Einkauf von Beitragsjahren ist auch steuerlich interessant, denn innerhalb bestimmter Eckwerte lässt sich die Summe von den Steuern abziehen. Die Mittel der 2. Säule sind gebunden, das heisst für die Altersvorsorge reserviert. Unter bestimmten Bedingungen (Hauskauf, Wegzug ins Ausland, Selbstständigkeit) können sie auch früher bezogen werden. Wer über keine nennenswerten Reserven verfügt, sollte dies aber in der Regel meiden, denn dadurch wird die zu erwartende Rente empfindlich gekürzt. Ob man das angesparte Geld bei der Pensionierung in Form einer Rente oder als Kapitalbezug bezieht, ist den Versicherten freigestellt. Sehr häufig werden Mischformen gewählt. Die Höhe der Rente wird durch den Umwandlungssatz zum Zeitpunkt der Pensionierung bestimmt. Dieser wurde in den letzten Jahren schrittweise von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent gesenkt. Der Umwandlungssatz definiert, welcher Anteil des Alterskapitals jährlich als Rente ausbezahlt wird. |
3. Säule Die 3. Säule umfasst sämtliche Formen des individuellen Sparens. Eine Sonderstellung nimmt dabei die gebundene 3. Säule ein. Diese unterliegt denselben Vor- und Nachteilen wie die 2. Säule, das heisst, Einzahlungen sind bis zu gewissen Obergrenzen steuerabzugsfähig, aber das Geld ist nicht mehr frei verfügbar. Banken und Versicherungen bieten verschiedene Sparmodelle an. Wichtig für Versicherte ist, dass sie ein flexibles Modell wählen, bei dem keine hohen festen Verpflichtungen anfallen. Die klassische gemischte Lebensversicherung mit Spar- und Risikoanteil wird deshalb heute nicht mehr oft abgeschlossen. Bei den meisten Angeboten von Banken und Versicherungen kann man die Höhe der Einzahlungen je nach Einkommen und Lebenssituation variieren. |
Risiko Die 1. und 2. Säule zusammen bieten bei mittleren Einkommen für Risiken wie Invalidität oder Tod einen ausreichenden Schutz. Eine periodische Überprüfung des Risikoschutzes ist dennoch angezeigt. Vor allem bei Einkommenssprüngen muss hier unter Umständen nachgebessert werden. Auch wenn das Familienbudget ausgereizt ist und schon kleine Einkommenseinbussen zu grossen Schwierigkeiten führen können, empfiehlt es sich, den Risikoschutz genau abzuklären. |
Beratung Wer einen genauen und unparteiischen Überblick über die eigene Vorsorgesituation und die besten Alternativen will, wendet sich am besten an eine Stelle, die ihr Geld mit Beratungshonoraren und nicht mit dem Verkauf von Produkten verdient. Auch Banken und Versicherungen beraten potenzielle Kund/innen gern und meist auch kompetent. Jedoch sind diese Beratungen in der Regel darauf ausgelegt, ein Produkt aus dem eigenen Sortiment zu verkaufen. |
Sämtliche Angaben Stand 2025 und ohne Gewähr